

Mitmachen möglich machen
Haben Sie bzw. ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann haben sie Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket!
Mögliche Leitungen sind:
> Kostenübernahme von Schulausflügen oder Klassenfahrten
> Zuschuss für Schulbedarf/Materialien
> Zuschuss zu Schulbeförderungskosten
> Unterstützung bei besonderer Lernförderung (Nachhilfeunterricht)
> Zuschuss zum Mittagessen in Kita und Schule
> Finanzierung Kultur- oder bestimmten Freizeitangeboten
Diese Informationsveranstaltung gibt einen groben Überblick verschiedener Möglichkeiten. Individuelle Gespräche können in einem vertraulicherem Rahmen im JobCenter geführt.
Leitung: Herr Korkmaz
Anmeldung: telefonisch 02572/5440